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Digitalisierungsförderungen in Österreich

Jährlich werden seitens der österreichischen Landesregierungen spannende Förderprogramme vorgestellt, um die Digitalisierung in den Unternehmen voranzutreiben. 


Durch die finanzielle Unterstützung sollen Unternehmen motiviert werden, in die Digitalisierung zu investieren und um so Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.


In meinem neuesten Blogbeitrag möchte ich dir einen Überblick über aktuelle Förderungen in den jeweiligen Bundesländern geben.


**Digitalisierungsförderung in Niederösterreich**

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus den Branchen Verkehr, Handel und Dienstleistungen und aus dem Industrie- und Produktionssektor mit Gewerbeberechtigung. 

Der Fokus liegt auf der Digitalisierung von Prozessen im produzierenden Gewerbe und handwerklichen Unternehmen.

Zuschuss in der Höhe von maximal 50% bzw. 35.000 Euro. Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens 5.000 Euro umfassen

**Digitalisierungsförderung in Wien**

Kleine und mittlere Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr über eine Betriebsstätte in Wien verfügen.

Förderbar sind Digitalisierungsprojekte, die auf einem nachvollziehbaren Digitalisierungsplan aufbauen. Insbesondere adressiert ist die Digitalisierung von Abläufen bzw. Wertschöpfungsprozessen in Unternehmensbereichen wie:

  • Einkauf,
  • Logistik,
  • Produktion,
  • Kund:innenverwaltung,
  • Zahlungsabwicklung,
  • Versand- und Retourenmanagement
  • Maximale Förderquote: 50 % der anerkannten Projektkosten
  • Maximale Fördersumme: € 50.000,--

**Digitalisierungsförderung in Oberösterreich**

Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Unternehmensstandort in Oberösterreich

Es werden Digitalisierungsvorhaben (Konzeption und Umsetzung) unterstützt, die zur Erhöhung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten. Darunter fallen Automatisierung/Digitalisierung, Sichere IT-Systeme, Künstliche Intelligenz uvm.

max. 40% bzw. max. 10.000 Euro in Form eines Zuschuss

**Digitalisierungsförderung im Burgenland**

Natürliche oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften (offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften) aus dem Burgenland. Als Förderungswerber kommen ausschließlich kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Frage.

Mit der Förderaktion werden Digitalisierungsprojekte im Bereich der Evaluierung (Digi-Scheck) und/oder mit konkretem Umsetzungsbezug  (Umsetzungsprojekte) unterstützt. 

Digi-Scheck für die Evaluierung von Digitalisierungspotentialen

  • 50% (max. 1.000,00 Euro) 

Umsetzungsprojekte für die Durchführung

  •  40% Förderquote (max. 24.000,00 Euro) der förderbaren Kosten
  • Förderbare Projektkosten zwischen 2.000,00 und 60.000,00 Euro

**Digitalisierungsförderung in Kärnten**

Unternehmen zwischen 1-49 Mitarbeitern und max. 10 Mio. Umsatz

Gefördert werden Digitalisierungsprojekte die darauf abzielen, Software zur Optimierung oder Stärkung von Geschäftsprozessen, E-Commerce oder IT-Sicherheit einzusetzen.  

Die förderbaren Kosten, die in Zusammenhang mit den Projektinhalten stehen, müssen mindestens EUR 5.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 25.000,- (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 150.000,- (netto) nicht überschreiten.

**Digitalisierungsförderung in Salzburg**

Förderungsempfänger können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Salzburger MidCaps zur besonderen Unterstützung des Mittelstandes und zur Stärkung von kleineren Standorten größerer Firmen in Salzburg sein.  

Mit der Förderungsaktion werden Digitalisierungsprojekte in Unternehmen mit konkretem Umsetzungsbezug (Umsetzungsprojekte) unterstützt. Im Fokus stehen Projekte zur Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Prozessen, Technologien, Verfahren und Prototypingmethoden, Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen.


Förderfähige Gesamtkosten min. 15.000 Euro bis max. 100.000 Euro
Förderintensität: bis zu 30 % der förderbaren Gesamtkosten (max. 30.000 Euro)

**Digitalisierungsförderung in Steiermark**

Gewerbliche Hotellerie – und Gastronomiebetriebe (KMU)

Professionalisierung und Qualitätsverbesserung des digitalen Auftritts von steirischen Hotellerie- und Gastronomiebetrieben

Zuschuss in der Höhe von 30% bzw. max. € 3.000,-- pro Betrieb 
bei max. € 10.000,-- Projektkosten


**Digitalisierungsförderung in Tirol**

Fördernehmer*innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.  

Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, oder in der Tiroler Tourismusförderung antragsberechtigt sind.

Je nach dem finanziellen Umfang des Vorhabens kann die Förderung entweder in Form eines „Kleinprojekts“ oder eines „Großprojekts“ beantragt werden.

Das Förderprogramm umfasst folgende Schwerpunkte,

  • Schwerpunkt Planung
  • Schwerpunkt Umsetzung
  • Schwerpunkt Qualifizierung

wobei der Schwerpunkt Qualifizierung ausschließlich für Großprojekte vorgesehen ist.

  • Kleinprojekte:

Die Förderung für den Schwerpunkt Planung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten. Die förderbaren Projektkosten für diesen Schwerpunkt müssen mindestens 1.000 Euro betragen, die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 20.000 Euro.

Die Förderung für den Schwerpunkt Umsetzung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt maximal 10 Prozent der förderbaren Kosten für mittlere Unternehmen sowie bis zu 20 Prozent für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen. Die förderbaren Projektkosten für diesen Schwerpunkt müssen mindestens € 5.000 Euro betragen, die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 100.000 Euro.

Etwaige Qualifizierungskosten können im Rahmen des Schwerpunkts Umsetzung beantragt werden.

  • Großprojekte:

Die Förderung für den Schwerpunkt Planung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten. Die förderbaren Projektkosten für diesen Schwerpunkt müssen mindestens 10.000 Euro betragen, die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 50.000 Euro.

Die Förderung für den Schwerpunkt Umsetzung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt maximal 10 Prozent der förderbaren Kosten für mittlere und große Unternehmen sowie bis zu 20 Prozent für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen. Die förderbaren Projektkosten für diesen Schwerpunkt müssen mindestens 100.000 Euro betragen, die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 1.000.000 Euro.

Die Förderung für den Schwerpunkt Qualifizierung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten. Die förderbaren Projektkosten für diesen Schwerpunkt müssen mindestens 10.000 Euro betragen, die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 50.000 Euro.


**Digitalisierungsförderung in Vorarlberg**


dzt. keine Förderprogramme im Bereich der Digitalisierung 




Bitte beachte, dass ich trotz intensiver Recherche keine Garantie auf Vollständigkeit & Richtigkeit geben kann. Informiere dich am besten direkt bei der Wirtschaftskammer in deinem Bundesland bevor du ein Digitalisierungsprojekt in Angriff nimmst. So kannst du sicher sein, dass du die aktuellsten Infos hast und die Voraussetzung erfüllst.

Schau auch immer wieder mal bei der AWS und FFG vorbei. Auch dort gibt es regelmäßig Förderungen für Unternehmerinnen und Unternehmer im Bereich der Digitalisierung!


Wenn du ein Digitalisierungsprojekt planst, melde dich auch gerne direkt bei mir. Als Certified Digital Consultant bei der österreichischen Wirtschaftskammer kann ich dich bei der Umsetzung deines Projekts unterstützen!

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Recap: 13 Jahre Sidepreneur